Wann zum Rechtsanwalt?
Sie sollten einen Rechtsanwalt kontaktieren, wenn eine zufriedenstellende Einigung mit dem Gegner nicht erzielt werden konnte.
Bei Haftpflichtansprüchen muss die gegnerische Versicherungsgesellschaft in der Regel auch die Anwaltskosten übernehmen. Gerade bei Verkehrsunfallsachen kann es wichtig sein, frühzeitig einen Rechtsanwalt einzuschalten..
Drohen Verjährung oder Fristablauf, müssen Sie frühzeitig einen Anwalt aufsuchen. Insbesondere die Verjährungsfrist muss ggf. durch rechtzeitige Klageerhebung unterbrochen werden.
Das gilt etwa für die Kündigungsschutzklage oder im Reiserecht. In vielen anderen Rechtsgebieten bestehen kurze Fristen, die eingehalten werden müssen, um keine Rechtsnachteile zu erleiden.
Bei vertraglichen Ansprüchen, auch bei Zahlungsansprüche, sollten Sie den Verzugstatbestand herbeiführen - dann hat der Gegner auch die Ihnen entstandenen Anwaltskosten zu tragen. Sie sollten immer den schriftlichen Weg wählen, wenn Sie telefonisch nichts erreichen können.
In einem Schreiben sollten Sie die Gründe Ihrer Reklamation und den Inhalt des Gespräches mit dem jeweiligen Angestellten schildern. Bitten Sie noch einmal um schnelle Hilfe. Erhalten Sie hierauf immer noch keine Reaktion, senden Sie nun ein Einschreiben und setzen Sie eine vernünftige Frist, binnen derer Sie eine Reaktion erwarten. Auch sollten Sie auf das vorangegangene Schreiben verweisen, welches Sie als Anlage mitsenden. Nach erfolglosem Verstreichen auch dieser Frist, sollten Sie den Anwalt aufsuchen.
Geht es nicht um die Einhaltung von Fristen oder einen offensichtlich windigen Vertragspartner, genügt der einfache Brief. Es kann auch sinnvoll sein, um schriftliche Bestätigung des Eingangs Ihres Schreibens zu bitten. Sollte der Gegner darauf nicht kurzfristig reagieren, sollten Sie den sicheren Weg gehen und das Schreiben per Zugangsbeleg abschicken. Für den Fall, dass Fristen zu wahren sind, werfen Sie vor einem Zeugen den Brief in den Briefkasten oder wählen Sie das Einschreiben. Bei größeren Unternehmen empfiehlt sich das Einschreiben mit Rückschein, bei kleineren Betrieben oft das Einwurfeinschreiben.
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